Arbeitnehmerentsendegesetz in Luxemburg: Das müssen Sie wissen
Viele Handwerksunternehmen der Region bieten grenzüberschreitend ihre Leistungen in Luxemburg an. Setzen sie dafür eigene Arbeitnehmer in Luxemburg ein, so müssen sie das luxemburgische Arbeitnehmerentsendegesetz beachten. Viele empfinden das als bürokratische Hürde oder bewusst gesetzte Barriere. Was viele nicht wissen: Jedes Land der EU hat ein Entsendegesetz, wobei diese teils noch viel bürokratischer sind und Vergehen mit höheren Bußen belegt werden.
Die Handwerkskammer stellt die wichtigsten Eckpunkte des luxemburgischen Entsendegesetzes auf einem Infoblatt zur Verfügung. Dieses ist hier abrufbar. Hier finden Unternehmen auch den Leitfaden „Verrichten von handwerklichen Arbeiten in Luxemburg“, der das Entsendegesetz und andere zu befolgenden Formalitäten praxisnah erläutert.
Hilfe bekommen Unternehmen auch bei der Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer.