Förderprogramm für die digitale Zukunft von KMUINQA-Coaching
Insbesondere kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) müssen sich mit einer durch die Digitalisierung rasant veränderten Arbeitsrealität auseinandersetzen. Den Unternehmen fehlen dazu oft die notwendigen Ressourcen, um frühzeitig und umfassend auf diese neuen Herausforderungen zu reagieren:
- Widerstandsfähigkeit (Resilienz) des Betriebs stärken und dessen Wettbewerbsfähigkeit sichern
- Neue Führungs- und Kommunikationsstrukturen aufbauen
- Betriebliche Arbeits- und Ablauforganisation anpassen und optimieren
- Neue Fachkräfte gewinnen und diese langfristig binden (Fachkräftemangel abfedern)
- Gestaltung einer mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur
- Realisierung des digitalen Umbaus im Unternehmen
INQA-Coaching baut auf die Praxiserfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch plus auf. Ziel ist es, die KMU bei der Erarbeitung von relevanten Lösungen für deren Veränderungsbedarfe im Rahmen einer digitalen Transformation zu unterstützen.
Finanziert wird INQA-Coaching aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Förderfähige KMU erhalten bis zu 80 % der Beratungskosten als nicht zurückzahlbaren Zuschuss (maximal 12 Fördertage á 1.200 € netto).
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm INQA-Coaching unterstützt KMU dabei, Lösungen für personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu entwickeln und umzusetzen. Gefördert werden (mit bis zu 80% der Beratungskosten) beteiligungsorientierte, agile Coachings in den Unternehmen, bei denen die Beschäftigten im Fokus der Veränderungsprozesse im Unternehmen stehen. Autorisierte INQA-Coaches stehen den KMU bei der Einrichtung und Gestaltung von Lern- und Experimentierräumen und der Erarbeitung von Lösungen zur Seite.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind KMU, die u. a. folgende Kriterien erfüllen:
- Das Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig
- Mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft, aber weniger als 250 Beschäftigte (in JAE) haben
- KMU besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe)
- Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. Euro
- Sitz der Arbeitsstätte in Deutschland (im Bundesland Ihrer INQA-Beratungsstelle (IBS)) oder in einem angrenzenden Bundesland
- In den letzten 3 Steuerjahren wurden nicht mehr als 200.000 Euro De-Minimis Beihilfen in Anspruch genommen (De-Minimis Erklärung)
Wie ist der Ablauf?
- INQA-Erstberatung in Ihrer INQA-Beratungsstelle (IBS): hier wird die Förderfähigkeit der interessierten KMU festgestellt, der Veränderungsbedarf im Unternehmen ermittelt und ggf. ein Beratungsscheck ausgestellt. Die INQA-Erstberatung ist für die Unternehmen kostenlos.
- Im anschließenden Coaching-Prozess (maximale Dauer: 7 Monate) werden nach Einreichung des INQA-Coaching-Schecks bei einem autorisierten INQA-Coach maßgeschneiderte Lösungen für den Veränderungsbedarf des Unternehmens entwickelt und soweit möglich umgesetzt. Aktiv beteiligt an diesem Prozess sind der INQA-Coach, Unternehmensführung und Mitarbeiter-/innen.
- Nach Beendigung der INQA-Beratung stellt das Unternehmen innerhalb eines Monats den Antrag auf Förderung und Erstattung mittels Z-EU-S-Datenplattform (siehe auch Handout für KMU)
- 3 bis 6 Monate nach Abschluss des INQA-Coachings erfolgt mit der INQA-Beratungsstelle ein Ergebnisgespräch als Resümee (Wirkungen des INQA-Coachings, Nachhaltigkeit) mit den Unternehmensvertretern. Bei Bedarf verweist die IBS auf weitere Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote.
Regionale Zuständigkeit der INQA-Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz wurden für interessierte Unternehmen drei INQA-Beratungsstellen (IBS) als Anlaufstellen für das Förderprogramm INQA-Coaching autorisiert und eingerichtet. Die regionale Zuständigkeit der IBS ergibt sich aus dem Firmensitz der KMU. Die Zuständigkeiten der INQA-Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz sind wie folgt aufgeteilt:
INQA-Beratungsstelle (IBS) | Zuständigkeit (Landkreise und kreisfreie Städte) |
INQA-Beratungsstelle (IBS) Region Trier | Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier, Trier-Saarburg, Vulkaneifel/Daun |
IBS der Johannes Gutenberg-Universität Mainz | Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Koblenz, Mainz, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Westerwald |
IBS der Hochschule Ludwigshafen | Bad Dürkheim, Birkenfeld, Donnersberg, Frankenthal, Germersheim, Kaiserslautern (Kreis und Stadt), Kusel, Landau, Ludwigshafen, Neustadt, Pirmasens, Rhein-Pfalz, Speyer, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Worms, Zweibrücken |
Weitere Informationen finden Sie in der Anlage beigefügten Downloads
Das Projekt INQA-Coaching wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.