Lehrzeitbescheinigung

Bestätigung für die Rentenversicherung

Wenn Sie eine Lehrzeitbescheinigung für die Rentenversicherung benötigen, bestätigen wir Ihnen gerne

  • Ihre Lehrzeit und
  • den Abschluss der Gesellenprüfung (falls Sie diese abgelegt haben).

Bitte füllen Sie dazu den unten angefügten Antrag aus. Wir melden uns dann so schnell wie möglich schriftlich bei Ihnen.



Zweitschriften

Eine Zweitschrift Ihres Gesellenbriefes können Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist diejenige Stelle, die die Prüfung abgenommen hat, in den meisten Fällen die Innung.

Für die Zweitschrift eines Gesellenbriefes in den Berufen

  • Ausbaufacharbeiter in der Fachrichtung Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten
  • Bau- und Metallmaler/in
  • Bürokaufmann/-frau
  • Fachpraktiker/in Maler und Lackierer
  • Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung
  • Fachpraktiker/in für Metallbau
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
  • Goldschmied
  • Holzverarbeiter/in
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement
  • Metall- und Glockengießer
  • Metallbearbeiter/in
  • Zahntechniker

können Sie sich gerne an die Ansprechpartner bei der Handwerkskammer wenden.

Hennen, Diana

Diana Hennen

Sachbearbeiterin Lehrlingsrolle

Tel. 0651 207-444

Fax 0651 207-222

dhennen--at--hwk-trier.de

Stefanie Bollig

Sachbearbeiterin Lehrlingsrolle

Tel. 0651 207-117

Fax 0651 207-267

sbollig--at--hwk-trier.de



Antrag auf Ausstellung einer Lehrzeitbescheinigung

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Angaben zur Ausbildung

Bitte geben Sie Ihre Ausbildungsdetails möglichst genau wieder. Sollten Sie noch Unterlagen dazu haben, nutzen Sie den Datei-Upload am Ende des Formulars.

Gesellenprüfung
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