Lehrzeitbescheinigung
Bestätigung für die Rentenversicherung
Wenn Sie eine Lehrzeitbescheinigung für die Rentenversicherung benötigen, bestätigen wir Ihnen gerne
- Ihre Lehrzeit und
- den Abschluss der Gesellenprüfung (falls Sie diese abgelegt haben).
Bitte füllen Sie dazu den unten angefügten Antrag aus. Wir melden uns dann so schnell wie möglich schriftlich bei Ihnen.
Zweitschriften
Eine Zweitschrift Ihres Gesellenbriefes können Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist diejenige Stelle, die die Prüfung abgenommen hat, in den meisten Fällen die Innung.
Für die Zweitschrift eines Gesellenbriefes in den Berufen
- Ausbaufacharbeiter in der Fachrichtung Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten
- Bau- und Metallmaler/in
- Bürokaufmann/-frau
- Fachpraktiker/in Maler und Lackierer
- Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung
- Fachpraktiker/in für Metallbau
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
- Goldschmied
- Holzverarbeiter/in
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Metall- und Glockengießer
- Metallbearbeiter/in
- Zahntechniker
können Sie sich gerne an die Ansprechpartner bei der Handwerkskammer wenden.
Sachbearbeiterin Lehrlingsrolle
Tel. 0651 207-444
Fax 0651 207-222
Sachbearbeiterin Lehrlingsrolle
Tel. 0651 207-117
Fax 0651 207-267