Wer wird gefördert?
- Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Was wird gefördert?
- Berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen.
- Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten bzw. von mind. 200 Unterrichtseinheiten in Teilzeit für Fortbildungsabschlüsse auf Grundlage § 53b des BBiG oder § 42b der HwO können nur gefördert werden, wenn sie nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (www.aufstiegs-bafoeg.de) gefördert werden können.
Welche Kosten werden übernommen?
- Gefördert werden maximal 60 Prozent der Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z. B. Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind).
- Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Antragstellung
- Der Antrag muss bis spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
- Die Anmeldung zu der Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.