Gebäudeenergieberater/in im Handwerk

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 2.500,00 €

Prüfung: 450,00 €

förderfähig

Unterricht

11.03.2025 - 31.01.2026

2x wöchentlich 18-21 Uhr und / oder samstags 9-15 Uhr

Abend

Lehrgangsdauer 280 Std.

Lehrgangsort

Loebstraße 18

54292 Trier

Seminarraum 1.15

Kontakt

Frank Hensel

Tel. 0651 207-400

bildung--at--hwk-trier.de

Unverbindliche Anfrage

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Kursnummer  16784-0

Werden Sie Energieeffizienz-Profi mit geschützter Berufsbezeichnung!

Der Bedarf an Energieeffizienz-Beratung nimmt ständig zu. Gebäudeenergieberater/innen (HWK) kennen sich bestens aus: Ihrer Kundschaft präsentieren sie individuelle Lösungen rund um die Themen Energiesparen und Energieeffizienz. Zudem setzen sie Aufträge kompetent um, begleiten den Bau und stellen Energieausweise aus.

Ihre Vorteile

  • Neue Tätigkeitsbereiche erschließen und das eigene Leistungssprektrum erweitern
  • Gewerkeübergreifendes Know-how: Als Gebäudeenergieberater/in (HWK) können Sie den energetischen Ist-Zustand von Wohngebäuden "Gebäudehülle und Anlagentechnik" ganzheitlich erfassen und energetisch bewerten
  • Sie beherrschen die theoretischen Grundlagen und empfehlen Ihren Kunden die optimale und wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahme
  • Sie erarbeiten einen eigenen BAFA-konformen Projektbericht mit dazugehörigem Energieausweis nach Gebäudevorgabe
  • Vom BAFA anerkannter Lehrgang - ermöglicht die Registrierung als Sachverständige/r in der Engergie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes

Inhalte

  • Modernisierung planen
  • Bauwerke und Baukonstruktionen bewerten und auswählen
  • Bauphysikalische Anforderungen berücksichtigen
  • Technische Anlagen bewerten und auswählen
  • Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz anwenden

(Inhalte geregelt nach dem Regelwerk der EnergieeffizienzExperten)

Zulassungsvoraussetzungen
Bestandene Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerksberuf (Dachdecker, Elektrotechniker, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Installateur- und Heizungsbauer, Kälteanlagenbauer, Klempner, Maler und Lackierer, Maurer- und Betonbauer, Metallbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Raumausstatter, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Schornsteinfeger, Steinmetz- und Steinbildhauer, Stuckateur, Tischler, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer oder Zimmerer) sowie Techniker, Architekten u. Ingenieure Hochbau.
Die Zulassungsbedingungen sind angelehnt an den § 88 GEG.
Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers zu klären, ob die Voraussetzungen zur Eintragung in die Energie-Effizienz-Expertenliste für beide Kategorien erfüllt sind.

Wenn keine eindeutige Zulassungsvoraussetzung vorliegt registrieren Sie sich bitte als Energieberater bei der BAFA und laden dort Ihre Zeugnisse hoch. Das BAFA prüft diese Unterlagen und wird Ihnen eine Rückmeldung geben. Entweder bestätigt Ihnen das BAFA, dass Sie mit Ihrer Ausbildung §88 GEG erfüllen und über die berufliche Grundqualifikation verfügen oder nicht.

Sie verfügen über die berufliche Grundqualifikation nach §88 GEG?

Dann fehlt Ihnen nur die notwendige Zusatzqualifikation = die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater/in. An dieser müssen Sie teilnehmen und die HWK-Prüfung bestehen.

Sie verfügen nicht über die berufliche Grundqualifikation nach §88 GEG?

Für Sie ist der Quereinstieg über die BAFA Qualifikationsprüfung vorgesehen. Ausführliche Informationen für Quereinsteiger finden Sie hier.

Derzeit gibt es 9 Weiterbildungsträger in ganz Deutschland, die den Quereinstieg über die BAFA Qualifikationsprüfung anbieten.

Informationen
Projektarbeit und Präsentation/Fachgespräch (abschließende mündliche Prüfung) haben zusammen eine Laufzeit von ca. 4-8 Wochen. Sie schließen sich an das angegebene Lehrgangsende an, so dass sich die Gesamtlaufzeit um diese Zeit verlängert.

Anmerkungen
Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs berechtigt nicht automatisch zur Ausstellung von Energieausweisen gemäß § 88 GEG oder ist ausreichend für weitere Anerkennungen. Eventuell sind zusätzliche Qualifikationen notwendig.  Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.energie-effizienz-experten.de/

Ausstellungsberechtigt
Alle Gebäudeenergieberater (HWK) mit einer beruflichen Grundqualifikation nach § 88 GEG und gemäß der Übergangsvorschriften gemäß § 113 GEG.

Prüfungsverordnung: hier

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an.

Förderung

Prüfen Sie Ihre individuellen Fördermöglichkeiten:

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